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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Werden unsere Immobilienangebote genutzt und insbesondere diesbezüglich mit uns Kontakt aufgenommen entsteht zwischen uns, Schmidt Gewerbeimmobilien GmbH & Co. KG und Ihnen ein Maklervertrag, für den folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten:

1. Immobilienangebote

Alle Immobilienangebote sind freibleibend und unverbindlich. Die objektsbezogenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen vom Verkäufer/Vermieter oder sonstigen Auftraggeber. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.

2. Verbot der Datenweitergabe

Unsere Informationen, Angebote und Mitteilungen bezüglich des Immobilienobjektes sind ausschließlich für Sie, den Adressaten, bestimmt und dürfen nicht an Dritte weiter gegeben werden. Kommt infolge unbefugter Datenweitergabe von Ihnen ein Vertrag mit dem Objekteigentümer zustande so sind Sie verpflichtet uns den Schaden in Höhe des entgangen Honorars zu ersetzen.

3. Vorkenntnisse

Ist Ihnen ein von uns nachgewiesenes Objekt bzw. Gelegenheit zum Vertragsabschluss bereits bekannt, sind Sie verpflichtet uns dies schriftlich unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Zugang des Angebots mitzuteilen und die Vorkenntnis anhand von Dokumenten zu belegen. Andernfalls bleibt der Honoraranspruch bestehen. Wird Ihnen von einem anderen Makler ein Objekt angeboten dass Ihnen bereits von uns bekannt ist, sollten Sie diesen über Ihre Vorkenntnis informieren um eine doppelte Provisionspflicht zu vermeiden.

4. Maklerprovision

Wird ein Vertrag geschlossen so ist mit Unterschrift des Vertragsabschluss das Honorar verdient und wird nach Stellung der Rechnung fällig. Erfolgt zu einer Anmietung eine weitere Anmietung innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss in demselben Objekt durch den Mieter so ist ein Folgehonorar in der ursprünglich vereinbarten Provisionshöhe (z.B. drei Monatsnettokaltmieten) basierend auf den Mietzahlungen des neuen Vertragsabschlusses an uns zu entrichten. Wird ein Objekt innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss nachträglich von dem Mieter oder Pächter gekauft so ist dieser zur Zahlung des Honorars gemäß nachfolgender Provisionshöhe verpflichtet. 

5. Höhe des Maklerhonorars

Sofern im Angebot kein anderes Honorar mitgeteilt wird, gelten folgende Honorarsätze:

  • Verkauf von Immobilien und Grundstücken: 6% (zzgl. gesetzliche MwSt. von 19%, d.h. insg. 7,14%) aus dem Kaufpreis, vom Käufer zu entrichten

  • Vermietung von Gewerbeimmobilien: 3 Monatsnettokaltmieten (zzgl. ges. MwSt. von 19%, d.h. insg. 3,57 Monatsmieten) sind vom Mieter zu entrichten

  • Vermietung von Wohnimmobilien: 2 Monatskaltmieten (zzgl. ges. MwSt. von 19%, d.h. insg. 2,38 Monatsmieten) sind vom Mieter zu entrichten

  • Bestellung eines Vorkaufrechtes: 1,5% (zzgl. ges. MwSt. 19%, d.h. insg. 1,785%) vom Verkehrswert des Grundbesitzes zu Lasten des Berechtigten

 

6. Berechnung der Monatsnettokaltmiete

Für die Monatsnettomiete wird der durchschnittliche monatliche Mietzins innerhalb der vereinbarten Festlaufzeit berechnet. Dabei fließen Staffelmieten in die Berechnung ein, Vergünstigungen aller Art (z.B. mietfreie Zeiten, Umbaukostenzuschüsse,…) fließen nicht ein.

 

7. Ersatzgeschäft

Der Provisionsanspruch bleibt unberührt, wenn statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein Ersatzgeschäft zu Stande kommt (z.B. Kauf statt Miete, Zwangsversteigerung, Tausch, Ausübung eines Vorrechts oder wenn vom vermittelten Partner ein anderes Objekt angeboten wird.

 

8. Vertragsauflösung

Wird der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung, einen Rücktrittsvorbehalt oder einen sonstigen Grund gegenstandlos oder nicht erfüllt so bleibt unser Anspruch auf Honorar trotzdem bestehen.

 

9. Datenschutz

Daten die im Zuge der Vertragsdurchführung an uns übermittelt werden dürfen gespeichert, von uns genutzt und im erforderlichen Umfang an beteiligte Dritte weitergegeben werden.

 

10. Salvatorische Klausel/Schriftform

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und werden durch wirksame mit gleichem oder ähnlichem Regelungsgehalt ersetzt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Forchheim.

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