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Werteinschätzung | Verkauf | Gutachten | Beratung | Wertermittlung

Ihr Verkaufserfolg mit Strategie

Sie möchten eine Immobilie verkaufen – wir sorgen für eine perfekte Durchführung!

Wir kümmern uns, in Abstimmung mit Ihnen, um das richtige Konzept, begleiten die gesamte Verhandlungsphase bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss beim Notar.

Unsere Leistungen:

  • Erörterung der Stärken und Schwächen der Immobilie mit fundierter Marktpreis-Einschätzungen

  • Durchführung einer Verkäufer Due Diligence - Zusammenstellung aller relevanten Unterlagen

  • Beratung und Abstimmung des Verkaufskonzepts mit deren Marketingmaßnahmen

  • ggf. Konzepte zur Optimierung der Immobilie

  • Zielgruppenanalyse

  • ggf. Hilfe bei der Auswahl und der Begleitung einer Werbeagentur 

  • Erstellen eines aussagekräftigen Exposés

  • Einstellung der Objekte in die bekanntesten Immobilienportale

  • Aktive Ansprache von vorgemerkten Interessenten

  • Direktansprache potentieller Branchen und Nutzer

  • Organisation und Durchführung von Objektbesichtigungen

  • Koordination aller am Verkauf beteiligten Personen

  • Moderation der Vertragsverhandlungen

  • Kaufvertragsvorbereitung mit dem Notar nach Abstimmung der Beteiligten

  • Regelmäßige Information über Interessenten und Verhandlungsstände

Vermittlungsgebühren:

Beim Gewerbeimmobilien bleibt in Sachen Maklerhonorar auch durch das neue Gesetz zur Maklerprovision alles beim Alten. 

Es ist grundsätzlich Verhandlungssache, welche der beteiligten Parteien das Honorar zu welchen Teilen trägt.

Maßgeblichen Einfluss darauf hat natürlich das immobilienwirtschaftliche Marktumfeld. 

 

Auf einem Verkäufermarkt (bei mehr Nachfrage als Angebot) wird eher der Käufer zur Zahlung des Honorars bereit sein.

Beim Käufermarkt (bei mehr Angebot als Nachfrage) liegt der Verkaufsdruck eher auf der Verkäuferseite,

was die Bereitschaft zur Übernahme des Honorars deutlich erhöht.

Unsere Vermittlungsdienstleistung bei Verkäufen kostet in der Regel vier Prozent zzgl. MwSt..

Es ist frei vereinbar, wer dieses Honorar zu tragen hat.

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